Allgemeine Geschäftsbedingungen der Anhänger BMA GmbH
1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf- und Lieferungsverträge bezüglich unserer Erzeugnisse. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers kennen wir nicht an; eine gesonderte Anerkennung tritt nur ein, falls wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Der Umfang jeder Lieferung richtet sich ausschließlich nach den Angaben des Angebots beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Alle mündlichen Nebenabreden und evtl. nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt, und durch dessen Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt werden. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Die in Prospekten, Anzeigen, Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, technische Daten, Gewicht, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet werden. Der Verkäufer behält sich Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand und sein Aussehen nicht wesentlich geändert werden. Der Verkäufer ist an sein Angebot zwei Wochen gebunden, wenn nicht anderweitige Abreden getroffen werden. Die vom Käufer unterzeichnete Bestellung beziehungsweise bestätigte Auftragsbestätigung ist ein bindendes Angebot. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb von zwei Wochen schriftlich bestätigt oder den Kaufgegenstand geliefert hat. Offenkundige Rechenfehler oder Irrtümer in der Preisangabe bzw. Warenbezeichnung darf der Verkäufer nachträglich richtigstellen. Sämtliche Bilder, die Texte und das Design welche nicht im Original den Herstellerrechten unterliegen, unterliegen ausschließlich dem Urheberrecht der Firma Anhänger BMA GmbH. Bilder und Texte dürfen somit nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis kopiert, vervielfältigt und privat oder kommerziell genutzt werden. Grundsätzlich sofern nicht anders vereinbart, werden all unsere Produkte mit unserer Lieferantenkennung ausgeliefert. Hierzu wird teilweise die Werbung des jeweiligen Herstellers entfernt. Die Lieferantenkennung wird in verschiedensten Verfahren angebracht und kann vom Kunden gegebenenfalls nicht mehr schadensfrei beziehungsweise vollständig entfernt werden. Pläne, Zeichnungen, Entwurfe Kalkulationen oder sonstige Unterlagen stellen wir nur unter Wahrung unserer Eigentums- und Urheberrechte zur Verfügung. Eine Weitergabe an Dritte darf nur erfolgen, wenn wir vorher ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2. Preise
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Alle Preise verstehen sich ab Lagerplatz Mühlhausen im Täle beziehungsweise Niederlassung Tannheim oder anderem Verkaufsplatz und ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Versandkosten. Die Vereinbarung von Skonto oder Rabatt bedarf der schriftlichen Bestätigung. Alle Preise werden zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, sowie etwa neu hinzukommende Steuern, Frachten etc. oder deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder versteuert wird, sind vom Käufer zu tragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Die im Angebot des Verkäufers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben und schriftlich vom Verkäufer bestätigt werden, längstens jedoch zwei Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen und Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
3. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben direkt an uns zu erfolgen, alle Zahlungen an Vertreter oder sonstige Personen gehen auf Gefahr des Zahlenden. Schecks, Wechsel und evtl. andere Zahlungsmittel werden nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt angenommen. Die Annahme von Wechseln bedarf der gesonderten Vereinbarung. Einziehungs- und Diskontspesen werden dem Käufer berechnet. Weiterbegebung und Prolongation eines Wechsels gelten nicht als Erfüllung. Für die termingerechte Vorzeigung, Benachrichtigung, Protestierung usw. wird seitens des Verkäufers keine Haftung übernommen. Kommt bei vereinbarter Ratenzahlung der Käufer mit zwei Raten in Verzug, so wird der gesamte Restkaufpreis zur Zahlung fällig. Der Restkaufpreis ist ab Fälligkeit mit 15 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu verzinsen. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Der Verkäufer hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nach Vertragsschluss Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers bekannt werden, durch welche ihm seine Rechte nicht mehr genügend gesichert erscheinen. In diesem Fall kann der Auftragnehmer auch Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten oder die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte steht dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Dem Auftragnehmer steht damit ausdrücklich ein Eigentumsvorbehalt an gelieferten, aber noch nicht bezahlten Waren zu sowie ein Zurückbehaltungsrecht anbezahlten, aber noch nicht ausgelieferten Waren. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 15 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner.
4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Anhänger BMA GmbH. Die nachfolgende Regelung gilt nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherung nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferten und in dessen Eigentum stehenden Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gem. § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Auftraggeber auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Auftragnehmer unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Der Verkäufer behält sich den Rücktritt vom Vertrag bei Stellung eines Insolvenzantrages vor. Der Käufer ist verpflichtet, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sämtliche gelieferten Gegenstände herauszugeben.
5. Lieferung
Unsere Lieferverpflichtung steht bei Geschäften mit Unternehmern unter dem Vorbehalt richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch uns verschuldet. Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass der Verkäufer eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben hat. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme bzw. mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers wie z.B. Leistung von Anzahlungen. Fixgeschäfte sind ausgeschlossen. Bei Verkäufen ab Werk sind die Lieferfristen und Termine eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Lieferfrist oder zu dem Liefertermin das Werk verlässt. Die Lieferfrist gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versand-bereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen von Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und schwerwiegenden Ereignissen für die Dauer der Störung. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet mit den Rechten des Verkäufers aus Verzug des Bestellers - um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist.
Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen/-termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen, in aller Regel vier Wochen betragenden Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Liegt seitens des Verkäufers lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, ist der Schadenersatz auf die Mehraufwendung für einen Deckungskauf oder Ersatzvornahme beschränkt. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung sind bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden vom Verkäufer nicht zurückgenommen. Der Käufer hat für eine ordnungsgemäße Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
6. Übernahmebedingungen
Tritt der Besteller nach verbindlichem Vertragsabschluss und vor der Fertigung des Erzeugnisses vom Vertrag zurück, so ist der Verkäufer berechtigt 25 % des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, wobei das Recht auf die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens vorgehalten bleibt. Nach Eingang einer Anzahlung, beziehungsweise Bestellung (per E-Mail, Unterschrift auf Auftrag oder Angebot) gilt der Vertrag als verbindlich abgeschlossen. Das Widerrufsrecht gemäß BGB §355 besteht nicht siehe hierzu BGB §312g Abs.2. Tritt der Besteller nach Vertragsabschluss und während der Fertigung der Erzeugnisse vom Vertrag zurück, so ist der Verkäufer berechtigt 50 % des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, wobei das Recht auf die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensvorgehalten bleibt. Bleibt der Besteller nach Anzeige der Fertigstellung mit der Übernahme, der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder Stellung einer etwa vereinbarten Sicherheit länger als 14 Kalendertage im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 7 Kalendertagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Falle ist der Verkäufer berechtigt, mindestens 35 % des Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, wobei das Recht auf Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens vorbehalten bleibt. Die Firma Anhänger BMA GmbH behält sich vor, nach Ablauf der 21 Kalendertage eine Standgebühr in Rechnung zu stellen. Für die Übergabe wird vom Verkäufer ein Übergabeprotokoll / Endabnahmenachweis in zweifertiger Ausführung vorbereitet, welche vom Kunden nach Prüfung unterschrieben werden muss. Hier erklärt der Käufer gegenüber dem Verkäufer die Ordnungsgemäße Lieferung und der Käufer bestätig den Erhalt der Restzahlung. Abschlussrechnungen werden generell nach Übergabe per Mail oder Post versendet.
7. Versand
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gemäß jeweils gültiger Preisliste ab Werk. Ein vom Käufer gewünschter Versand geschieht auf seine Kosten stets ab Lieferwerk und auf die Gefahr des Käufers. Eine Gewährleistung aus etwa erteilten Versandvorschriften wird vom Verkäufer nicht übernommen.
8. Gewährleistung
Die Gewährleistung beginnt am Tag der Übernahme. Für die Güte des verarbeiteten Materials, der Konstruktion und Ausführung leisten wir dem ersten Abnehmer (Vertragspartner) gegenüber bei neu hergestellten Sachen Gewähr auf die Dauer von einem Jahr, sofern der Abnehmer Unternehmer ist. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist, soweit der Käufer Verbraucher ist, ein Jahr. Soweit der Vertragspartner gebrauchter Sachen Unternehmer ist, ist jegliche Gewährleistung außer bei Vorsatz oder Arglist ausgeschlossen. Beanstandungen oder Mängel wegen erkennbarer, unvollständiger und unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens nach Empfang der Ware dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft unter Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Ersatzlieferung und die Ausbesserung wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Jedoch besteht die Gewährleistung nur bis zum Ende der Gewährleistungszeit für den ursprünglichen Gegenstand, soweit nicht eine gesetzliche Regelung eingreift. Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen. Zusicherung von Eigenschaften bedarf in jedem Falle der schriftlichen Erklärung des Verkäufers und Bestätigung.
Für Teile, die der Verkäufer nicht selber hergestellt hat, übernimmt dieser nur in der Form eine Gewährleistung, in welcher ihm selber vom Herstellerwerk dieser Teile Gewährleistung geleistet wird und vorrangig nur in Form der Abtretung solcher Ansprüche an den Besteller. Die vom Verkäufer übernommene Gewährleistung erlischt, wenn der gelieferte Gegenstand von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der vorgenommenen Veränderung steht. Die Gewährleistung wird ferner ausgeschlossen, wenn eine Überschreitung des nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zulässigen Gesamtgewichts oder der Achsbrücke oder dem Liefervertrag zugrundeliegenden Nutzlast oder Fahrgestelltragfähigkeit festgestellt wird. Natürlicher Verschleiß und Beschädigungen, die auf fahrlässige und/oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, werden von der Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenso sind Korrosion / Oxidation und sonstige witterungsbedingte Schäden ausgeschlossen. Unseren Gewährleistungsantrag können Sie unter der E-Mail-Adresse: info@anhaenger-bma.de anfordern. Das Formblatt ist zur ordnungsgemäßen Bearbeitung von Reklamationen / Gewährleistungsanträgen zwingend erforderlich und ermöglicht eine zügige Bearbeitung ohne zeitraubende Rückfragen. Es ist uns nicht möglich Reklamationen und Gewährleistungsanträge zu bearbeiten, die nicht auf diesem Formblatt eingereicht werden.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherten Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den Vertragsbeziehungen der Parteien ergeben, ist je nach der gesetzlichen Streitwertgrenze das Amtsgericht Göppingen. Außerdem gilt ausdrücklich 73347 Mühlhausen im Täle, Warmenweg 1 als Erfüllungsort.
10. Anwendbarkeit deutschen Rechts
Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus den Vertragsbeziehungen der Parteien ergeben, gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).
11. Kostentragungsvereinbarung
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 60 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Stand 24.11.2022