Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist größer als die zulässige Anhängelast des ziehenden Fahrzeuges
Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. Ihre PKW Anhängelast laut Fahrzeugschein 1000kg beträgt, dass Sie dann nicht auch einen PKW Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1500kg anhängen dürfen. Sie dürfen mit diesem Anhänger dann nur 500kg weniger transportieren.
Daraus ist zu schließen, dass alles angehängt werden darf, aber die tatsächlich angehängte Last die zulässige Anhängelast des ziehenden Fahrzeuges nicht überschreiten darf.
Beispiel: VW Golf
Technisch Zulässige Anhängelast gebremst in kg = 1400
Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers in kg = 2000
Leergewicht des Anhängers in kg = 400kg
= Zuladung 1000kg